Das Regelwerk

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Für den Spielbetrieb der Hobbyliga Stormarn gelten grundsätzlich die aktuellen offiziellen Volleyballregeln des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV). Die nachfolgenden Bestimmungen ergänzen oder konkretisieren diese Regeln für unsere Mixed-Hobbyliga.

Fairness und Sicherheit: Abweichende Vereinbarungen müssen vor Spielbeginn von beiden Mannschaftsführungen einvernehmlich getroffen und auf dem Spielbericht vermerkt werden. Kommt keine Einigung zustande, gelten die offiziellen Regeln und dieses Regelwerk. Bei der Regelauslegung stehen die Sicherheit der Spielenden, Fairness und ein flüssiger Spielablauf im Vordergrund.

Allgemeines

  • Das Spielfeld ist 9 × 18 Meter groß. Hallenbedingte Abweichungen sind dem Gegner vor Spielbeginn mitzuteilen.
  • Die Netzhöhe im Mixed-Volleyball beträgt 2,35 Meter.

Mannschaften

  • Pro Mannschaft müssen mindestens zwei Frauen auf dem Spielfeld stehen. Männer über 50 Jahre zählen im Sinne dieser Regelung als Frau; gegebenenfalls ist ein Altersnachweis mitzuführen. Höchstens eine der vorgeschriebenen Frauen darf durch einen Mann über 50 ersetzt werden. Ausnahmen sind vor Spielbeginn mit dem Gegner zu klären und im Spielbericht zu vermerken.
  • Bei Spielerknappheit darf eine Mannschaft mit fünf Personen antreten. Die Frauen-Regelung bleibt unberührt. Einwände gegen die Aufstellung müssen spätestens vor Spielende, möglichst vor Spielbeginn, geäußert und auf dem Spielbericht vermerkt werden.
  • Spielberechtigt sind ausschließlich Spielerinnen und Spieler ohne Spielerpass, sofern der Gegner nicht ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung ist im Spielbericht zu vermerken.
  • Spielerinnen und Spieler dürfen innerhalb der Hobbyliga nur für eine Mannschaft antreten. Ein permanenter Wechsel zwischen verschiedenen Mannschaften ist nicht erlaubt.

Schiedsgericht und Spielbericht

  • Die Heimmannschaft stellt das Schieds- und Zählgericht. Je eine Person ist ausreichend. Linienrichter sollen nach Möglichkeit eingesetzt werden.
  • Die Heimmannschaft stellt den Spielball und den Spielberichtsbogen.
  • Nach Spielende unterschreiben die Mannschaftsführungen beider Teams den Spielbericht. Dieser ist anschließend unverzüglich über die bekannten Kontaktwege an die Staffelleitung zu übermitteln.

Spielausfälle und Verschiebungen

  • Eine Absage muss mindestens zwei Tage vor dem Spieltermin erfolgen. Der Gegner und die Staffelleitung sind zu informieren; auch der Ersatztermin ist der Staffelleitung mitzuteilen.
  • Ein Nachholtermin soll zeitnah vereinbart werden.
  • Abgesagte und nicht nachgeholte Spiele sowie das Nichterscheinen einer Mannschaft können als verloren gewertet werden (0:3 Sätze, 0:75 Punkte). Die Entscheidung trifft die Staffelleitung auf Grundlage der Meldungen beider Mannschaften.

Umgang miteinander

Wir spielen aus Freude am Volleyball. Ehrgeiz, Stimmung und Motivation gehören dazu, ein fairer und respektvoller Umgang bleibt aber immer wichtiger. In strittigen Situationen kann das Schiedsgericht auf Doppelfehler entscheiden.

Netzspiel: Übergriff, Übertritt und Netzberührung

Übergriff und Spielen des Balles oberhalb des Netzes

Ein Spieler darf den Ball grundsätzlich nur im eigenen Spielraum spielen.

Beim Block dürfen Hände und Arme über das Netz geführt werden. Der Ball darf dabei im gegnerischen Spielraum berührt werden, sofern dadurch keine noch mögliche Spielaktion des Gegners behindert wird. Insbesondere darf der Ball nicht im gegnerischen Raum berührt werden, bevor der Gegner seinen Angriffsschlag ausgeführt hat.

Es ist daher nicht allein entscheidend, wie weit ein gegnerischer Spieler vom Ball entfernt ist. Entscheidend ist, ob die gegnerische Mannschaft noch die Möglichkeit zu einer regelgerechten Spielaktion hatte.

Nach einem eigenen Angriffsschlag dürfen Hand oder Arm über das Netz ausschwingen. Voraussetzung ist, dass der eigentliche Ballkontakt vollständig im eigenen Spielraum stattgefunden hat und der Ball weder gefangen noch geworfen wurde.

Auslegung für die Hobbyliga: Ist nicht eindeutig erkennbar, dass die gegnerische Spielaktion bereits abgeschlossen war, wird eine vorzeitige Ballberührung im gegnerischen Raum als Übergriff gewertet.

Quelle: Offizielle Spielregeln Volleyball 2025–2028, Regeln 11.1 und 14.3.

Übertritt und Eindringen unter dem Netz

Das Eindringen in den gegnerischen Raum unterhalb des Netzes ist erlaubt, solange der Gegner dadurch weder behindert noch gefährdet wird.

Ein Fuß darf den Boden des gegnerischen Spielfeldes berühren, wenn sich ein Teil des Fußes noch auf der Mittellinie befindet oder direkt über ihr steht. Befindet sich ein Fuß vollständig im gegnerischen Spielfeld, liegt ein Fehler vor.

Auch eine Berührung des gegnerischen Feldes mit einer Hand, einem Knie oder einem anderen Körperteil ist grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch kein Gegenspieler behindert oder gefährdet wird.

Auslegung für die Hobbyliga: Das Berühren oder Unterlaufen eines Gegenspielers, das Treten auf dessen Fuß sowie jede Aktion mit erkennbarer Verletzungsgefahr wird als Fehler gewertet – unabhängig davon, ob sich noch ein Teil des Körpers über der Mittellinie befindet.

Quelle: Offizielle Spielregeln Volleyball 2025–2028, Regel 11.2.

Netzberührung

Eine Netzberührung ist ein Fehler, wenn ein Spieler das Netz zwischen den Antennen während seiner Spielaktion berührt. Zur Spielaktion gehören insbesondere:

  • der Absprung,
  • der Schlag oder Schlagversuch,
  • eine Blockaktion sowie
  • die anschließende Landung, bis der Spieler wieder sicher für eine neue Aktion bereitsteht.

Auch wer den Ball nicht tatsächlich berührt, sich aber in Ballnähe befindet und erkennbar versucht, ihn zu spielen, befindet sich in einer Spielaktion.

Eine Netzberührung ist ebenfalls fehlerhaft, wenn ein Spieler das Netz als Stütze benutzt, sich daran festhält, sich durch die Berührung einen Vorteil verschafft oder eine Spielaktion des Gegners behindert.

Normalerweise liegt kein Fehler vor, wenn ein nicht an der Ballaktion beteiligter Spieler das Netz unbeabsichtigt berührt, ein Spieler das Netz außerhalb der Antennen berührt oder der ins Netz gespielte Ball das Netz gegen einen Gegenspieler drückt – jeweils vorausgesetzt, das Spiel wird dadurch nicht beeinflusst.

Quelle: Offizielle Spielregeln Volleyball 2025–2028, Regeln 11.3 und 11.4.

Aktuelle Regeländerungen und Regelauslegungen

Positionen der aufschlagenden Mannschaft

Die Spieler der aufschlagenden Mannschaft müssen beim Aufschlag nicht mehr entsprechend ihrer Aufstellungsreihenfolge zueinander stehen. Sie dürfen innerhalb ihres Spielfeldes jede beliebige Position einnehmen.

Der richtige Aufschlagspieler muss weiterhin entsprechend der Rotationsfolge aufschlagen. Alle übrigen Spieler der aufschlagenden Mannschaft müssen sich beim Aufschlag innerhalb ihres eigenen Spielfeldes befinden.

Für die annehmende Mannschaft gilt weiterhin die vorgeschriebene Aufstellung entsprechend der Rotationsfolge. Erst nach dem Aufschlag dürfen die Positionen frei verlassen werden.

Quelle: Offizielle Spielregeln Volleyball 2025–2028, Regel 7.4.

Sichtblock beim Aufschlag

Die annehmende Mannschaft muss den Aufschlag und die Flugbahn des Balles erkennen können. Ein individueller oder gemeinschaftlicher Sichtblock liegt vor, wenn Spieler der aufschlagenden Mannschaft durch enges Zusammenstehen, Winken, Springen, seitliche Bewegungen oder gezielte Positionierung sowohl den Aufschlag als auch die anschließende Flugbahn bis zur Netzebene verdecken.

Die Feldspieler der aufschlagenden Mannschaft dürfen ihre Hände während des Aufschlags nicht über Kopfhöhe halten, bis der Ball die Netzebene überquert hat. Der Aufschlagspieler ist von dieser Einschränkung ausgenommen.

Auslegung für die Hobbyliga: Das Schiedsgericht fordert die Mannschaft zunächst auf, die Hände herunterzunehmen oder eng zusammenstehende Spieler zu trennen. Wird die Anweisung nicht beachtet, wird nach Ausführung des Aufschlags auf Sichtblock entschieden.

Quelle: Offizielle Spielregeln Volleyball 2025–2028, Regel 12.5.

Doppelberührung beim zweiten Ballkontakt

Beim zweiten Ballkontakt einer Mannschaft – üblicherweise beim Zuspiel – wird eine kurz aufeinanderfolgende Doppelberührung beim oberen Fingerzuspiel nicht als Fehler gewertet, wenn die Kontakte innerhalb einer zusammenhängenden Spielaktion erfolgen und der Ball auf der eigenen Mannschaftsseite bleibt.

Fliegt der Ball aus diesem doppelt berührten Zuspiel direkt zur gegnerischen Mannschaft oder berührt er unmittelbar den gegnerischen Block, bleibt die Doppelberührung ein Fehler. Berührt der Ball zusätzlich deutlich erkennbar weitere Körperteile, etwa zuerst die Hände und anschließend den Kopf oder einen Arm, handelt es sich nicht mehr um eine einheitliche Spielaktion.

Ein gefangener, gehaltener oder geworfener Ball bleibt fehlerhaft.

Quelle: Ergänzende DVV-Regelauslegung zu den Regeln 9.1.1 und 9.3.4, gültig seit der Saison 2025/26.

Rückholen eines Balles außerhalb der Antenne

Fliegt der Ball nach der ersten Mannschaftsberührung außerhalb der Antenne in die gegnerische Freizone, darf er unter den Voraussetzungen der offiziellen Regeln noch zurückgespielt werden. Nach der zweiten oder dritten Mannschaftsberührung ist dies nicht mehr erlaubt. Der Ball ist „aus“, sobald er außerhalb des Überquerungssektors die Netzebene in Richtung der gegnerischen Freizone durchquert.

Quelle: Offizielle Spielregeln Volleyball 2025–2028, Regel 10.1.2.

Gleichzeitige Ballberührung oberhalb des Netzes

Berühren zwei Gegenspieler den Ball gleichzeitig oberhalb des Netzes und entsteht dabei ein etwas längerer gemeinsamer Kontakt, wird weitergespielt. Das gilt auch, wenn der Kontakt auf einer Seite des Netzes endet. Landet der Ball anschließend außerhalb des Spielfeldes, wird der Fehler der Mannschaft auf der gegenüberliegenden Seite zugerechnet.

Quelle: Offizielle Spielregeln Volleyball 2025–2028, Regel 9.1.2.

Offizielle Regelquellen

Grundlage dieses Regelwerks sind die jeweils aktuellen offiziellen Spielregeln Volleyball des Deutschen Volleyball-Verbandes.